Gesellschaftsrecht / Unternehmensrecht / Wirtschaftsrecht

Expertise im Gesellschaftsrecht

Als Unternehmensanwalt unterstützen wir Unternehmen aller Größen beim sicheren und erfolgreichen Wachsen. Das beginnt bereits beim Start. Wir evaluieren für Sie die passende Rechtsform für Ihr Geschäftsfeld und unterstützen Sie bei der Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (OG, KG, GesbR). Wir übernehmen für Sie gerne den Abschluss verschiedenster Verträge mit anderen Unternehmen und sind bei den wichtigen Phasen von Mergers and Acquisitions bis hin zur Nachfolgeplanung an Ihrer Seite. Unsere Geschäftsführer- und Vorstandsverträge schaffen ein solides Fundament für größtmöglichen Erfolg. Sollten sich Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern nicht schlichten lassen, unterstützen wir Sie kompetent in der strategischen Prozessführung.

 

Unsere Kanzlei ist darüber hinaus auf alle Aspekte im nationalen wie internationalen Markenrecht spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei der Registrierung von Marken (z.B. Wort- und Wortbildmarken, Farbmarken, Gewährleistungsmarken) für Österreich beim Österreichischen Patentamt und für Europa beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum | euipo.europa.eu/ohimportal/de/home ). Für unsere Klienten übernehmen wir die Abwicklung bei Markenrechtsstreitigkeiten. Wir beraten bei Löschungsanträgen für eine österreichische Marke oder wenn Widerspruch gegen eine Markenanmeldung beim EUIPO erhoben wird oder werden soll. Mit unseren Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Markeninhabern von ähnlichen Marken schaffen wir Rechtssicherheit und im Idealfall eine rasche Lösung.

 

Verletzung von Urheberrecht

Bei der Verletzung Ihrer Urheberrechte oder wettbewerbswidrigen Verhalten von Konkurrenten leiten wir die richtigen Schritte in Ihrem Sinne ein. Wir prüfen Ihren Anspruch, verfassen die entsprechende Abmahnung bei Urheberrechtsverletzung und  fordern zur Unterlassung bei wettbewerbswidrigem Verhalten auf. Sollten diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen, sind wir auch bei einem nötigen Gerichtsverfahren der passende Partner.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht / Unternehmensrecht / Wirtschaftsrecht / Markenrecht

  • Markenrecht
  • Anmeldung von Marken/Geschmacksmuster auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
  • Gesellschaftsgründungen
  • Gesellschaftsverträge und deren Änderung
  • Syndikatsverträge
  • Umgründungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen, Umwandlungen, Zusammenschlüsse)
  • Geschäftsführerverträge, Vorstandsverträge: Erstellung und Prüfung
  • Kapitalerhöhungen
  • Beantwortung gesellschaftrechtlicher Anfragen
  • Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Konflikten, Gesellschafterstreitigkeiten
  • Firmenbucheingaben
  • Urheberrecht
  • Lauterkeitsrecht/UWG

Mitautor am Rechtshandbuch für Unternehmer, Weka-Verlag ( Rechtshandbuch für Unternehmen Print mit OnlineBuch (forum-media.at) )

 

Bild des Eingangsbereiches der Rechtsanwaltskanzlei Unger mit weißer Tür und rotem Empfangspult

Was ändert die neue Quotenregelung für Aufsichtsräte in börsennotierten Gesellschaften (GesLeiPoG)?

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
Arbeitsrecht , Gesellschaftsrecht

1. Einleitung

Das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz (GesLeiPoG) wurde am 25.03.2026 mit BGBl. I Nr. 25/2026 beschlossen und tritt am…

Weiterlesen

Sind ÖNORMEN immer auf Bauverträge anzuwenden?

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
Vertragsrecht , Wirtschaftsrecht

Sie sind grundsätzlich nicht automatisch auf alle Verträge anwendbar, sondern nur wenn dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich angeordnet ist.…

Weiterlesen

Wer ein Unternehmen gründen will, sollte eine klare Geschäftsidee haben, um in weiterer Folge die richtigen Entscheidungen zu treffen, wenn es etwa um die Wahl der Rechtsform oder den Firmennamen geht. Weiters ergeben sich Auswirkungen aus dem Gesellschafts-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Gewerberecht, welche zu beachten sind. 

Ein guter Gesellschaftsvertrag ist maßgeblich, um klare Verhältnisse zu schaffen und spätere Streitigkeiten zu verhindern.

In der Praxis sind folgende Gesellschaftsformen besonders relevant:

  • Kapitalgesellschaften, zB Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)

  • Personengesellschaften, zB Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG), (mind 2 Personen erforderlich)

  • Einzelunternehmen (eU)

Welche Rechtsform die richtige ist, hängt von mehreren Faktoren ab, zB der Anzahl der Beteiligten, dem Haftungsrisiko, dem Geschäftsmodell und dem geplanten Unternehmenswachstum. Eine individuelle Prüfung ist stets notwendig.

Das richtet sich maßgeblich nach der gewählten Rechtsform. Je nachdem haftet der Gesellschafter als Privatperson persönlich (zB Einzelunternehmen und Personengesellschaften) oder nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen (= nicht persönlich) (zB GmbH, AG). 

Daneben wird zwischen beschränkter und unbeschränkter Haftung unterschieden: bei der beschränkten Haftung kann ein bestimmter Betrag, bis zu welchem gehaftet werden muss, festgelegt werden. Bei der unbeschränkten Haftung ist dies nicht möglich. 

Gesellschafter:innen können eine natürliche oder auch eine juristische (zB eine GmbH) Person sein, die an einer Gesellschaft beteiligt ist. Sie sind „Eigentümer“ der Gesellschaft. 

Bei Geschäftsführer:innen muss es sich um natürliche Personen handeln. Sie führen die Geschäfte der Gesellschaft und vertreten diese nach außen (zB bei Abschluss von Verträgen). Bei Geschäftsführer:innen kann es sich gleichzeitig um einen Gesellschafter handeln, bei Kapitalgesellschaften (zB GmbH) können jedoch auch Nicht-Gesellschafter zu Geschäftsführer:innen bestellt werden. Da Geschäftsführer:innen bei Kapitalgesellschaften oft für die Verwaltung fremden Vermögens zuständig sind, gilt für sie ein besonderer Sorgfaltsmaßstab und eine erhöhte Haftung.

Kapitalgesellschaften werden in Österreich in vier Größenkategorien eingeteilt. Je größer ein Unternehmen, desto höher sind die Anforderungen für Regulatorik, Berichts- und Offenlegungspflichten, Rechnungslegung usw. Die Kategorien orientieren sich dabei an Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmer:innenzahl.

Bei Kapitalgesellschaften ist ein Stammkapital erforderlich. Soll etwa eine GmbH oder FlexCo gegründet werden, müssen mind € 10.000,- aufgebracht werden, wovon mind die Hälfte, in aller Regel in bar, einzubezahlen ist. 

Bei einer AG beträgt das Mindest-Grundkapital € 70.000,00, wobei bei der Gründung ein Viertel (mind. € 17.500,00) sofort einzuzahlen ist.

Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen gibt es kein Mindestkapital, das aufgebracht werden muss. 

Die „Firma“ ist der Name eines Unternehmens, wie er im Firmenbuch eingetragen ist. Der Name hat sich von anderen bestehenden Firmen ausreichend zu unterscheiden und mit einem Zusatz der Rechtsform versehen zu werden. Zusätzlich kann eine Geschäftsbezeichnung angeführt werden. 

Das Firmenbuch (FB) ist ein elektronisch geführtes, öffentliches Verzeichnis über unternehmensbezogene Informationen. Wird eine Gesellschaft gegründet, erhält diese eine Firmenbuchnummer, um eine eindeutige Identifikation zu garantieren. 

Je früher, desto besser. Rechtsberatung dient nicht nur der Problemlösung, sondern im besten Fall bereits der Vorsorge. Wenn Verträge sicher abgeschlossen, Konflikte verhindert und Risiken minimiert werden, kann sich das Unternehmen auf sein tatsächliches Geschäftsgebiet konzentrieren.

Wichtig: Die hier beschriebenen Fragen verstehen sich als allgemeine Informationen und stellen keine rechtliche Beratung dar, insbesondere ersetzen sie nicht eine professionelle, individuelle Rechtsauskunft. Eine Haftung für die Nutzung dieser Informationen ist ausgeschlossen.