Einräumung eines Notwegerechts zur ordentlichen Nutzung eines Grundstückes (OGH 29.09.2025, 4 Ob 207/24f)
Ein Notweg ist eine gerichtlich eingeräumte Dienstbarkeit auf einem benachbarten Grundstück, die der besseren Erschließung des eigenen Grundstücks dient. Ein Notweg muss bei Gericht beantragt und von diesem auch erteilt werden.
Ein ausführlicher Beitrag von Frau Mag. Sylvia Unger ist dazu in der aktuellen Ausgabe des Magazins TGA erschienen (TGA 03/2026).
