Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen oder AGB sind die Grundlage für gute Geschäfte. Die Erstellung von AGB macht überall dort Sinn, wo viele inhaltlich gleiche Verträge geschlossen werden. Der Verkauf von Waren oder ähnliches sind die bekanntesten und häufigsten Anwendungsfälle. Wir beraten Sie umfassend darüber, wie Ihre AGB richtig Geltung erlangen. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen mit Ihren Vertragspartnern sorgen wir für eine Rahmenvereinbarung, die Ihr Leben und das Ihrer Geschäftspartner dauerhaft leichter macht.

 

Für das Erstellen von AGB finden sich viele unterschiedliche Vorlagen auch auf Seiten von Unternehmensvertretern wie der WKO. Diese bilden eine hervorragende Grundlage für erste Überlegungen. Dennoch ist es mehr als ratsam, AGB als Geschäftsgrundlage von einem Profi erstellen zu lassen. Bei Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind zahlreiche Sonderregelungen zwingend zu berücksichtigen. Mit unserer Unterstützung umschiffen Sie die Untiefen und gelangen mit einer weitsichtigen Vertragsgestaltung auf die sichere Seite. Wir helfen Ihnen unzulässige Vertragsbestandteile und den damit einhergehenden Ärger von vornherein zu vermeiden und Ihr Unternehmen vor teuren Forderungen zu bewahren.

 

Informationspflichten des Unternehmers

Das KSchG – Konsumentenschutzgesetz, das FAGG - Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und zahlreiche weitere Gesetze sehen vor, dass Unternehmer in klarer und verständlicher Weise vor Abschluss eines Vertrages über wesentliche Aspekte zu den angebotenen Waren und Dienstleistungen informieren müssen. Für alle Anbieter im Internet sind die Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG) leicht zugänglich zu machen. Das ECG kommt bei B2C und B2B gleichermaßen zum Einsatz. Wir beraten Sie umfassend über Ihre Informationspflichten und erstellen alle benötigten Unterlagen, um diese zu erfüllen.

Unsere Leistungen zu AGB

  • Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) für „B2B“ und „B2C“Einkaufsbedingungen
  • Liefer- und Verkaufsbedingungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webshops

Prchlik/Unger, Praxiswissen – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Weka-Verlag, ( Handbuch AGB (forum-media.at) )

 

Schräge Ansicht auf das helle Besprechungszimmers der Rechtsanwaltskanzlei Unger mit länglichem Tisch mit Schreibutensilien, einer Statue der Justitia, einem abstrakten Gemälde sowie einem Rollup, auf dem sich eine große rote Unterschrift von RA Frau Mag Sylvia Unger sowie das Unger Rechtsanwälte Logo befindet.

Der verpflichtende Widerrufsbutton für Webshops - was müssen Unternehmen beachten?

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
Zivilrecht , Allgemeine Vertragsbedingungen

Durch das im Juli 2026 kundgemachte Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 kam es zu weitreichenden Neuerungen im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz…

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Skulptur der Justitia – Göttin der Gerechtigkeit und des Rechts – mit dem Schriftzug ‚Unger Rechtsanwälte

Rückforderung überhöhter Kreditbearbeitungsgebühren (OGH 23.10.2025, 2 Ob 52/25y)

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
Zivilrecht , Vertragsrecht , Allgemeine Vertragsbedingungen

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Erstellt von Thomas Hörantner, LL.M. |
Allgemeine Vertragsbedingungen

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Es gibt keine gesetzliche Definition. Im Laufe der Zeit hat sich jedoch etabliert, dass es sich bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen um vorformulierte, standardisierte Vertragsbedingungen handelt, welche meist für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden.

Nein, eine Verpflichtung gibt es nicht. Sinnvoll ist es jedoch insbesondere dann, wenn ein Unternehmen eine Vielzahl an gleichen Verträgen abschließt. Diese kommen dann einheitlich auf Grundlage der AGB zustande. 

Die Geltung von AGB muss vereinbart werden. Insb bei Geschäften mit Verbrauchern müssen Unternehmen deutlich auf ihre AGB hinweisen und dafür sorgen, dass sich Kunden bereits vor Vertragsabschluss Kenntnis vom Inhalt der jeweiligen Klauseln verschaffen können. 

Durch die sog Klauselkontrolle kann geprüft werden, 

  • ob die AGB überhaupt Vertragsbestandteil wurden,

  • ob die einbezogenen Klauseln Geltung haben,

  • ob sie uU ungewöhnlich oder überraschend sind und

  • ob die Klauseln inhaltlich für den anderen Vertragspartner gröblich benachteiligend sind.

Ja, denn schließt ein Unternehmer einen Vertrag mit einem Verbraucher ab, so sind zusätzliche Sonderregelungen zu beachten (zB KSchG, FAGG). Insb ist das sog Transparenzgebot maßgeblich. Demnach sind Vertragsbestimmungen, die unklar oder unverständlich abgefasst sind, unwirksam.

Grundsätzlich sind Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen zulässig. Das erlaubte Ausmaß richtet sich idR danach, ob der Vertragspartner ein Unternehmen (B2B) oder ein Verbraucher (B2C) ist. Der Ausschluss einer Haftung für Personenschäden und für Schäden, die vorsätzlich oder krass grob fahrlässig beigeführt wurden, sind idR nie zulässig. 

Bei B2C-Geschäften sind zusätzliche Konsumentenschutzbestimmungen (insb KSchG, allenfalls FAGG) zu beachten. 

Widersprechen sich einzelne Klauseln in den AGB von Vertragspartnern, so gelten diese in der Regel nicht. Liegt bei den Vertragspartnern jedoch grundsätzlich die Absicht vor, eine vertragliche Bindung einzugehen, sind jene Teile der AGB, die übereinstimmen, gültig. Entstehen durch die Ungültigkeit der Klauseln Lücken im Vertrag, werden diese durch gesetzliche Regelungen gefüllt. 

Elektronisch abgeschlossene Verträge unterliegen dem E-Commerce-Gesetz (ECG). Dieses Gesetzt enthält ua Regelungen, die bei der Verwendung von AGB bei online abgeschlossenen Verträgen von besonderer rechtlicher Bedeutung sind. Diese umfassen Informationspflichten sowie genaue Regelungen über den Vertragsabschluss. 

Darüber hinaus sind bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C), die ohne physische Anwesenheit (zB per E-Mail, Telefon oder Webshop) oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmens geschlossen werden, die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu beachten.

Wichtig: Die hier beschriebenen Fragen verstehen sich als allgemeine Informationen und stellen keine rechtliche Beratung dar, insbesondere ersetzen sie nicht eine professionelle, individuelle Rechtsauskunft. Eine Haftung für die Nutzung dieser Informationen ist ausgeschlossen.