Zivilprozesse / Prozessführung / Forderungseintreibung

Lösungen vor der Klage suchen

Auch wenn das Zivilrecht häufig mit einer persönlichen Kränkung einher geht, bewahren wir immer einen kühlen Kopf um Ihre berechtigten Anliegen durchzusetzen. Mit Kompetenz und Durchsetzungskraft suchen wir eine schnelle Regelung, die für Sie möglichst wenig Aufwand bedeutet. Unsere Arbeit erkennt man daran, dass sie Hausverstand und praktische Lösungen immer mitberücksichtigt. Sollte sich eine Klage nicht vermeiden lassen, sorgen hohe juristische Kompetenz und ein nachdrücklicher Auftritt vor Gericht dafür, dass Sie auf diesem Weg zu Ihrem Recht kommen.

 

Aus Erfahrung wissen wir, dass eine gütliche Einigung einem Gerichtsverfahren in den meisten Fällen vorzuziehen ist. Sind Mediation und Schlichtung fehlgeschlagen, werden wir alles daransetzen, Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. Als Profis in der Prozessführung wissen wir um den Wert einer hervorragenden Vorbereitung. Wir liefern Ihnen eine umfassende Beurteilung von Streitwert, drohenden Kosten und eine Analyse der Chancen für Ihre umfassende Risikoabwägung. Wir sorgen für eine kompetente Aufbereitung der verfügbaren Unterlagen und Beweismittel und lassen dabei höchste Sorgfalt walten. Zur optimalen Vorbereitung für unsere Mandanten legen wir uns gemeinsam die richtige Prozesstaktik zurecht. Sie bekommen damit einen Einblick in die verfahrensrechtlichen Manöver und die Möglichkeit, sich detailliert und intensiv vorzubereiten. Wir vertreten und beraten Sie vor Gericht durch alle Instanzen.

 

 

Eintreibung offener Forderungen

Nicht bezahlte Rechnungen anderer Unternehmen bringen viele Unternehmen selbst in eine wirtschaftliche Schieflage. Wir helfen Ihnen bei der raschen Eintreibung von offenen Forderungen. Sollten die ersten Schritte ohne Erfolg bleiben, sind wir von der Klage (idR Mahnklagen) bis zum Exekutionsverfahren (Fahrnis-, Gehalts-, Forderungsexekution, Räumungen) an Ihrer Seite. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils ist es leider oftmals erforderlich, dieses zwangsweise durch Exekutionsführung durchzusetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie nicht nur Ihr Recht bekommen, sondern auch, dass Ihr Recht durchgesetzt wird.

 

Unsere Leistungen für eine erfolgreiche Prozessführung

  • Erhebung des Sachverhalts
  • Prüfung der Rechtslage
  • Risikoevaluierung der Prozessführung
  • Entwicklung von Strategien für eine erfolgreiche und effektive Prozessführung
  • Sammlung von Beweisen
  • Vorbereitung klar strukturierter und aussagekräftiger Schriftsätze
  • Coaching für den Auftritt vor Gericht
Schräge Ansicht auf das helle Besprechungszimmers der Rechtsanwaltskanzlei Unger mit länglichem Tisch mit Schreibutensilien, einer Statue der Justitia, einem abstrakten Gemälde sowie einem Rollup, auf dem sich eine große rote Unterschrift von RA Frau Mag Sylvia Unger sowie das Unger Rechtsanwälte Logo befindet.

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Eine Klage ist sinnvoll, wenn ein Anspruch außergerichtlich nicht durchgesetzt werden kann. Vor Einbringung einer Klage sollte jedoch geprüft werden, ob der Anspruch tatsächlich besteht, ausreichende Beweise vorhanden sind und der Prozess wirtschaftlich sinnvoll ist. Häufig kann bereits eine anwaltliche Aufforderung zur Zahlung oder Erfüllung zu einer außergerichtlichen Lösung führen.

Welches Gericht zuständig ist, richtet sich insbesondere nach der Art des Rechtsstreits, dem Streitwert und dem Wohnsitz bzw Sitz der beklagten Partei. Neben der sachlichen Zuständigkeit, also welche Art von Gericht zuständig ist, ist auch die örtliche Zuständigkeit zu beachten. In bestimmten Fällen bestehen besondere Gerichtsstände, etwa für Verbraucher oder bei unbeweglichem Vermögen.

Nicht in jedem Verfahren besteht Anwaltspflicht. Vor den Bezirksgerichten dürfen Parteien in Verfahren mit einem Streitwert von unter € 5.000,00 ohne Rechtsanwalt am Prozess teilnehmen. Vor den Landesgerichten als Gerichten erster Instanz und allen weiteren höheren Gerichten besteht hingegen grundsätzlich Anwaltspflicht. Unabhängig davon ist eine anwaltliche Vertretung vor Gericht immer sinnvoll, um Erfolgsaussichten beurteilen zu können und das Verfahren professionell zu führen.

Grundsätzlich gilt im österreichischen Zivilprozess der Erfolgsgrundsatz: Die unterliegende Partei hat der obsiegenden Partei die notwendigen Prozesskosten zu ersetzen. Gewinnt oder verliert eine Partei nur teilweise, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt. Zu den Prozesskosten zählen insbesondere Gerichtsgebühren sowie Rechtsanwaltskosten.

Die Dauer eines Zivilprozesses lässt sich nicht allgemein vorhersagen. Sie hängt unter anderem von der Komplexität des Falls, der Anzahl der Beweismittel, der Auslastung des Gerichts und dem Prozessverhalten der Parteien ab. Ein einfaches Verfahren kann innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, umfangreiche Verfahren können hingegen deutlich länger dauern. 

Wichtig: Die hier beschriebenen Fragen verstehen sich als allgemeine Informationen und stellen keine rechtliche Beratung dar, insbesondere ersetzen sie nicht eine professionelle, individuelle Rechtsauskunft. Eine Haftung für die Nutzung dieser Informationen ist ausgeschlossen.