Allgemeines Vertragsrecht

Eines der wichtigsten Rechtsgebiete für Unternehmen und die Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit. Wir erstellen Verträge für Ihre individuellen Bedürfnisse und schützen damit Ihre Interessen. Wir wissen, welche Gefahren im Vertragsrecht lauern und sorgen für eine professionelle Vertragsgestaltung. Ein guter Vertrag hilft dabei, Rechte durchzusetzen und ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Das Ausräumen von Unklarheiten vermeidet spätere Streitigkeiten. Die sorgfältige Erstellung schränkt Haftungen ein und hilft dabei, langwierige Prozesse zu vermeiden.

 

Mit unserer hohen Wirtschaftskompetenz sind wir der ideale Partner für Ihre erfolgreichen Verhandlungen. Wir sind dafür bekannt, dass wir vorausschauend und effizient planen und handeln. Dank unserer langjährigen Expertise und unserem Spezialwissen in der Erstellung von AGB bringen wir zusätzlichen Weitblick an den Verhandlungstisch.

 

Unsere Leistungen im Allgemeinen Vertragsrecht

  • Vertragsverhandlungen
  • Gestaltung von Musterverträgen
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Beratung bei Vertragsbruch
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung für Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Werkverträge, Kooperationsverträge, Vertriebsverträge, Dienstverträge, gesellschaftsrechtliche Verträge, Lizenzverträge uvm.
Schräge Ansicht auf das helle Besprechungszimmers der Rechtsanwaltskanzlei Unger mit länglichem Tisch mit Schreibutensilien, einer Statue der Justitia, einem abstrakten Gemälde sowie einem Rollup, auf dem sich eine große rote Unterschrift von RA Frau Mag Sylvia Unger sowie das Unger Rechtsanwälte Logo befindet.

Der verpflichtende Widerrufsbutton für Webshops - was müssen Unternehmen beachten?

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Empfang der Kanzlei Unger Rechtsanwälte Wien

Das neue Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) – was ändert sich?

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Das im Mai 2026 in Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossene Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerKRÄG 2026) sieht…

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Foto Besprechungsraum Kanzlei Unger Rechtsanwälte Wien

Eine Frage aus der Beratungspraxis: Ist ein mündlicher Vertrag bindend?

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Arbeitsrecht , Vertragsrecht

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Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich die Vertragsparteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile (bei einem Kaufvertrag sind das zB Ware und Preis) einigen. Dies geschieht durch ein Angebot und dessen Annahme. Grundsätzlich können Verträge in Österreich mündlich, schriftlich oder auch durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden, sofern das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt.

Nein. Nach österreichischem Recht gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Das bedeutet, dass Verträge, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten wirksam abgeschlossen werden können.

Ein allgemeines Rücktrittsrecht besteht nicht. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn er vertraglich vereinbart wurde oder das Gesetz ein Rücktrittsrecht vorsieht. 

Erfüllt eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß, können je nach Sachlage verschiedene Ansprüche bestehen. Dazu zählen insbesondere die Gewährleistung sowie der Rücktritt vom Vertrag. Aus der Gewährleistung kann der Berechtigte zunächst entweder Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Sache fordern. Bei schwerer Mangelhaftigkeit ist auch eine Minderung des Preises oder der gänzliche Rücktritt vom Vertrag möglich. 

Welche Rechte im Einzelfall bestehen, hängt von den konkreten Umständen und dem Vertragsinhalt ab.

Ja, Verträge können grundsätzlich jederzeit im Einvernehmen aller Vertragsparteien geändert oder ergänzt werden. 

Die Verjährungsfrist richtet sich nach der Art des Anspruchs. Für viele vertragliche Ansprüche gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Zahlreiche Ansprüche, darunter die meisten des täglichen Lebens, unterliegen jedoch der kurzen Frist von 3 Jahren (§1480 ABGB), zB Schadenersatzansprüche. 

Wichtig: Die hier beschriebenen Fragen verstehen sich als allgemeine Informationen und stellen keine rechtliche Beratung dar, insbesondere ersetzen sie nicht eine professionelle, individuelle Rechtsauskunft. Eine Haftung für die Nutzung dieser Informationen ist ausgeschlossen.