Wir legen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Direkte Erreichbarkeit sorgt für eine rasche und unmittelbare Bearbeitung sowie eine unbürokratische Abwicklung. Unsere Mandanten schätzen die Loyalität und starke Verbundenheit unseres Teams. Um die Schlagkraft für einzelne Fragestellungen zu erhöhen, dehnen wir unsere Kanzlei bei Bedarf mit den richtigen Spezialisten über unser Netzwerk aus. Mit Fachkompetenz, Effizienz und Dynamik können wir Ihre Interessen zielstrebig durchsetzen.

Wir arbeiten mit den Besten

Herr Mag Peter MARTIN ist unser langjähriger Kooperationspartner
(Hinweis: es liegt keine Rechtsanwaltsgesellschaft vor).

Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht: Inkrafttreten des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes und des Finanzmarktsammelgesetzes

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Mit erheblicher Verspätung wurde das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG)…

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Mitarbeiterschutzklausel im Dienstvertrag – worauf zu achten ist! (OLG Linz 12.11.2025, 12 Ra 50/25x)

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Mehrere Fruchtgenussrechte? Verbücherung eines weiteren Fruchtgenussrechts unzulässig

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