Wir legen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Direkte Erreichbarkeit sorgt für eine rasche und unmittelbare Bearbeitung sowie eine unbürokratische Abwicklung. Unsere Mandanten schätzen die Loyalität und starke Verbundenheit unseres Teams. Um die Schlagkraft für einzelne Fragestellungen zu erhöhen, dehnen wir unsere Kanzlei bei Bedarf mit den richtigen Spezialisten über unser Netzwerk aus. Mit Fachkompetenz, Effizienz und Dynamik können wir Ihre Interessen zielstrebig durchsetzen.

Wir arbeiten mit den Besten

Herr Mag Peter MARTIN ist unser langjähriger Kooperationspartner
(Hinweis: es liegt keine Rechtsanwaltsgesellschaft vor).

Haftung durch Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
Unternehmensrecht , Wirtschaftsrecht

Ein Werkunternehmer muss erkennen, wenn die Anweisungen des Werkbestellers zu Unbrauchbarkeit des Werks führen.

Ein…

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Kein Rücktritt von Zeitausgleichsvereinbarung bei Erkrankung (OGH 29.04.2025, 9 ObA 17/25b)

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
Arbeitsrecht
  1. Sachverhalt

    Zwischen Arbeitgeber (AG, Beklagter) und Arbeitnehmern (AN) besteht Uneinigkeit über die Frage, ob AN von…

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Zur Wirksamkeit einer verspätet zugegangenen Mieterkündigung (OGH 18.03.2025, 4 Ob1/25p)

Erstellt von Mag. Christoph Fasching, MBA |
Mietrecht , Zivilrecht

1. Sachverhalt

Die Mieterin kündigte ihr Mietverhältnis mit Schreiben vom  28.09.2023 unter Einhaltung der vereinbarten…

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