Heizkörper: Die Erhaltungspflicht des Vermieters (OGH 5 Ob 51/23w, 11.01.2024)

Der OGH konkretisiert die Erhaltungspflicht von Vermietern hinsichtlich der Heizungs- und Warmwasseranlage in MRG-Mietverträgen: Treten Mängel an Heizkörpern, Leitungen oder anderen Bestandteilen der Heizungsanlage auf, sind Vermieter im Rahmen ihrer Erhaltungspflicht verpflichtet, Reparaturen oder Austausch durchzuführen.

Ein ausführlicher Beitrag von Frau Mag. Sylvia Unger ist dazu in der aktuellen Ausgabe des Magazins TGA erschienen (TGA 07/2025).

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