Einleitung
Pensionisten mit einem zusätzlichen Dienstverhältnis erleben häufig eine unangenehme Überraschung: Während des Jahres fällt auf den Zuverdienst oft nur wenig Lohnsteuer an, weil der Arbeitgeber bei der Berechnung die Pension nicht berücksichtigt. Bei der späteren Einkommensteuerveranlagung werden jedoch Pension und Erwerbseinkommen gemeinsam betrachtet, was zu Steuernachzahlungen führen kann.
2. Aktivitätsfreibetrag statt Flat Tax
Vor diesem Hintergrund wurde zunächst eine sog „Flat Tax“ diskutiert. Nach den Plänen im Regierungsprogramm sollte für Personen in einer echten Alterspension auf den Zuverdienst einen fixen Steuersatz von 25 % erhoben werden, die gleichzeitig eine Endbesteuerung darstellt, wodurch spätere Nachzahlungen vermieden worden wären.
Inzwischen verfolgt der Gesetzgeber einen anderen Ansatz. Ein Begutachtungsentwurf sieht die Einführung eines sog Aktivitätsfreibetrags vor, der im vorgeschlagenen § 105a Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt werden soll. Die Idee ist, Erwerbstätigkeit im Pensionsalter gezielt steuerlich zu begünstigen, ohne eine pauschale Sonderbesteuerung einzuführen.
3. Wer hat Anspruch auf den Aktivitätsfreibetrag und wie hoch ist dieser?
Der geplante Freibetrag richtet sich an Personen, die
das gesetzliche Regelpensionsalter erreicht haben und Anspruch auf eine gesetzliche Alterspension besitzen,
die den Pensionsantritt aufschieben, oder
die bereits eine Pension beziehen und daneben weiterarbeiten.
Voraussetzung ist außerdem eine bestimmte Anzahl an Versicherungsmonaten:
480 bei Männern,
408 bei Frauen.
Der Freibetrag soll für unselbständige Arbeit und für betriebliche (selbständige) Einkünfte gelten.
Vorgesehen ist ein steuerfreier Betrag von
bis zu EUR 1.250 / Monat oder
bis zu EUR 15.000 / Jahr.
In Kraft treten soll die Regelung ab 2027.
4. Überprüfung 2030
Der Gesetzesentwurf sieht eine Evaluierung der Maßnahme im Jahr 2030 vor (§ 105a Abs 7 EStG). Damit soll überprüft werden, ob der Aktivitätsfreibetrag tatsächlich zu einer höheren Beschäftigungsquote älterer Menschen und zu einem späteren tatsächlichen Pensionsantritt führt.