Auch ein dichtes Dach kann mangelhaft sein, wenn es nicht die geltenden ÖNORMEN erfüllt
Durch einen unklar formulierten Vertragstext entbrannte ein Streit zwischen einem Dachdecker und einem Hauseigentümer. Der OGH musste entscheiden (5 Ob 200/23g), ob das (funktionstüchtig hergestellte) Dach als mangelhaft einzustufen war und der Dachdecker Schadenersatz leisten musste. Der Grund dafür: Nach Ansicht des Hauseigentümers musste das Dach den geltenden ÖNORMEN entsprechen, der Dachdecker war anderer Meinung.
Ein ausführlicher Beitrag von Frau Mag. Sylvia Unger ist dazu in der aktuellen Ausgabe des Magazins TGA erschienen (TGA 04/2025).
