Was ist ein Schenkungsvertrag?
Ein Schenkungsvertrag kommt durch die übereinstimmende Willensäußerung des Geschenkgebers und des Geschenknehmers zustande. Der Vertrag ist einseitig verpflichtend für den Geschenkgeber. Der Geschenkgeber muss einen Schenkungswillen haben.
Welche Formvorschriften muss ein Schenkungsvertrag erfüllen?
Damit ein Schenkungsvertrag durchsetzbar ist, bedarf es entweder der wirklichen Übergabe des Schenkungsobjekts oder – ohne wirkliche Übergabe – eines Notariatsaktes. Ein Notariatsakt ist daher notwendig, wenn das Schenkungsobjekt erst in der Zukunft übergeben wird. Davon zu unterscheiden ist, dass allenfalls auch weitere Formpflichten gibt, zB die notarielle Beglaubigung für
Hafte ich als Geschenkgeber bei einer Schenkung?
Das allgemeine Leistungsstörungsrecht des §§ 918 ff ABGB gilt nur für entgeltliche Verträge. Daher gelten diese Regelungen nicht für Schenkungen.
Was ist die Schenkung auf den Todesfall?
Hierbei handelt es sich um einen Schenkungsvertrag, der unter Lebenden abgeschlossen, allerdings erst nach dem Tod des Geschenkgebers erfüllt wird. Dieser muss als Notariatsakt abgeschlossen werden.
Kann eine Schenkung widerrufen werden?
Schenkungsverträge dürfen in der Regel nicht widerrufen werden. Das ABGB bestimmt jedoch Gründe, bei deren Eintritt die Schenkung widerrufen werden kann. Hierzu zählen ua der Schenkungswiderruf wegen groben Undanks.
Auf diese Gründe kann vorab nicht verzichtet werden. Hingegen können vertraglich weitere Widerrufsgründe vereinbart werden.
Kann dem Geschenkgeber bei Schenkung einer Wohnung ein Fruchtgenussrecht eingeräumt werden?
Ja, ein Fruchtgenussrecht (oder auch ein Wohnrecht) für den Geschenkgeber ist möglich. Ein solches Recht erlaubt es dem Geschenkgeber, seine Liegenschaft auch nach erfolgter Schenkung weiterhin uneingeschränkt zu benützen.
Fällt bei einer Schenkung für den Geschenkgeber eine Immobilienertragssteuer an?
Bei einer reinen Schenkung fällt keine Immobilienertragsteuer für den Geschenkgeber an (kein Veräußerungsgewinn).