Wir legen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Direkte Erreichbarkeit sorgt für eine rasche und unmittelbare Bearbeitung sowie eine unbürokratische Abwicklung. Unsere Mandanten schätzen die Loyalität und starke Verbundenheit unseres Teams. Um die Schlagkraft für einzelne Fragestellungen zu erhöhen, dehnen wir unsere Kanzlei bei Bedarf mit den richtigen Spezialisten über unser Netzwerk aus. Mit Fachkompetenz, Effizienz und Dynamik können wir Ihre Interessen zielstrebig durchsetzen.

Wir arbeiten mit den Besten

Herr Mag Peter MARTIN ist unser langjähriger Kooperationspartner
(Hinweis: es liegt keine Rechtsanwaltsgesellschaft vor).

Leistungsverweigerungsrecht trotz abgelaufener Gewährleistungsfrist (OGH 4 Ob 78/25m)

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
Unternehmensrecht , Wirtschaftsrecht

Der OGH stärkt die Rechte von Auftraggebern am Bau: Die Fälligkeit des Werklohns hängt von der mangelfreien Erfüllung…

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Kellereigentum an Tiefgarage: Muss jedes Kellereigentumsobjekt baulich voneinan-der abgeschlossen sein, um im Grundbuch eingetragen zu werden? (OGH 30.04.2025, 5 Ob 113/24i)

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
Liegenschaftsrecht
  1. Was ist Kellereigentum?

    Kellereigentum bezeichnet gemäß § 300 ABGB die Möglichkeit, unterirdische Bauwerke, die nicht als…

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Ordnungsgemäße Kundmachung von Betriebsvereinbarungen (Oberlandesgericht/OLG Graz 10.04.2025, 6 Ra 8/25f)

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
Arbeitsrecht
  1. Was ist eine Betriebsvereinbarung?

    Eine Betriebsvereinbarung (BV) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber…

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