Wir legen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung. Direkte Erreichbarkeit sorgt für eine rasche und unmittelbare Bearbeitung sowie eine unbürokratische Abwicklung. Unsere Mandanten schätzen die Loyalität und starke Verbundenheit unseres Teams. Um die Schlagkraft für einzelne Fragestellungen zu erhöhen, dehnen wir unsere Kanzlei bei Bedarf mit den richtigen Spezialisten über unser Netzwerk aus. Mit Fachkompetenz, Effizienz und Dynamik können wir Ihre Interessen zielstrebig durchsetzen.

Wir arbeiten mit den Besten

Herr Mag Peter MARTIN ist unser langjähriger Kooperationspartner
(Hinweis: es liegt keine Rechtsanwaltsgesellschaft vor).

Unwirksamkeit von einseitigen Wertsicherungsklauseln in Verbraucher-Mietverträgen (OGH 11.09.2025, 4 Ob 103/25p)

Erstellt von Mag. Astrid Jacoby |
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Die Judikatur zu Wertsicherungsklauseln von Verbraucher-Wohnungsmietverträgen war in den vergangenen…

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Neuerungen für freie Dienstnehmer ab 2026

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  1. Einleitung

    Wie bereits in einem früheren Blog berichtet, plant die Bundesregierung seit Sommer 2025 ein Gesetzespaket,…

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Leistungsverweigerungsrecht trotz abgelaufener Gewährleistungsfrist (OGH 4 Ob 78/25m)

Erstellt von Mag. Sylvia Unger |
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Der OGH stärkt die Rechte von Auftraggebern am Bau: Die Fälligkeit des Werklohns hängt von der mangelfreien Erfüllung…

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