ÖNORM B2110: Festpreise als Fels in der Brandung? (OGH 25.11.2025, 4 Ob 200/24a)

Festpreise können im Anwendungsbereich der ÖNORM B 2110 im Nachhinein geändert werden. Dafür muss jedoch eine Leistungsabweichung vorliegen. 

Ein ausführlicher Beitrag von Frau Mag. Sylvia Unger ist dazu in der aktuellen Ausgabe des Magazins TGA erschienen (TGA 01/2026).

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