Für den Anschluss einer Photovoltaikanlage muss nicht zwingend ein Netzzutrittsentgelt bezahlt werden (OGH 25.09.2024, 1Ob 85/24t)

Wird eine Photovoltaikanlage an einen bestehenden Netzanschluss angebunden, ohne dass dieser technisch erweitert werden muss, fällt kein Netzzutrittsentgelt an. 

Ein ausführlicher Beitrag von Frau Mag. Sylvia Unger ist dazu in der aktuellen Ausgabe des Magazins TGA erschienen (TGA 08/2025).

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