Leistungsverweigerungsrecht trotz abgelaufener Gewährleistungsfrist (OGH 4 Ob 78/25m)
Der OGH stärkt die Rechte von Auftraggebern am Bau: Die Fälligkeit des Werklohns hängt von der mangelfreien Erfüllung des Werkvertrags ab. Auch wenn Gewährleistungsansprüche bereits verfristet sind, kann sich der Auftraggeber auf einen schadenersatzrechtlichen Verbesserungsanspruch berufen und die Zahlung so lange rechtmäßig verweigern, bis die Mängel behoben sind.
Ein ausführlicher Beitrag von Frau Mag. Sylvia Unger ist dazu in der aktuellen Ausgabe des Magazins TGA erschienen (TGA 06/2025).
