Werkvertrag - Gerichtsstandsvereinbarung auf Umwegen?

Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, welcher Gerichtsstand im Streitfall gilt und ob dieser explizit vereinbart werden muss oder ob die Erwähnung der AGB ausreicht. 

Ein ausführlicher Beitrag von Frau Mag. Sylvia Unger ist dazu in der aktuellen Ausgabe des Magazins TGA erschienen (TGA 07/2026).

tga.at