SEPA-UPDATE: Verlängerung der Übergangsfrist?

Erstellt von Mag Sylvia Unger |
Payment Law , Zahlungsverkehrsrecht

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Übergangsfrist auf das SEPA-Zahlungssystem um sechs Monate zu verlängern. Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung (1.2.2014) wird durch diesen Vorschlag nicht geändert.

Die Kommission hat in ihrer Presseaussendung vom 9.1.2014 (siehe Beilage) berichtet, dass trotz der großen Anstrengungen aller Beteiligten die Migration bei Überweisungen und Lastschriften aktuell noch nicht weit genug fortgeschritten sei, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Der Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier schlägt daher einen zusätzlichen Übergangszeitraum von sechs Monaten für Zahlungsdienstnutzer vor, die noch nicht migriert sind.

Das bedeutet, dass die Frist für die Umstellung bis spätestens 1.2.2014 bestehen bleibt, Zahlungen aber noch bis zum 1.8.2014 in einem anderen als dem SEPA-Format akzeptiert werden können.

Ungeachtet der vorgeschlagenen längeren Übergangsfrist empfiehlt die Oesterreichische Nationalbank allen Marktteilnehmern, die Umstellung der Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Formate bis 1.2.2014 zu finalisieren (siehe dazu Aktuelles „SEPA-Fit bis 31.01.2014“).