SEPA-Fit bis 31.01.2014

Erstellt von Mag Sylvia Unger |
Payment Law , Zahlungsverkehrsrecht

Single Euro Payments Area (SEPA) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum und zielt auf eine Nutzung gleicher Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr ab.

Um den unbaren Zahlungsverkehr abzuwickeln sind Formate und Systeme erforderlich, die bisher in den Mitgliedsländern unterschiedlich waren. Mit SEPA wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden.

Aufgrund der Verordnung der EU (Nr. 260/2012) sind in den Ländern des Euroraumes mit spätestens 1.2.2014 alle nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die neuen SEPA-Verfahren zu ersetzen. Die „SEPA-Verordnung“ erfordert die Konto-/Bankkennungen IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl).

Was haben Unternehmen bei der Umstellung zu beachten?

  • Verfügen Sie über IBAN und BIC von Ihren Geschäftspartnern?
  • Haben Sie IBAN und BIC Ihren Geschäftspartnern mitgeteilt?
  • Haben Sie Ihre IBAN- und BIC-Informationen umgestellt (Rechnungen, Zahlscheine, Homepage-Information, Briefpapier, Kataloge, Flyer etc)?
  • Sind IBAN und BIC in Ihren internen Programmen gespeichert (zB Buchhaltung)?
  • Haben Sie Ihre Mitarbeitern informiert / geschult?
  • Für SEPA-Lastschriften ist eine Creditor Identifikation (CID) erforderlich. Wenn Sie als Unternehmen noch keine CID besitzen, können Sie diese bei Ihrer Bank beantragen.