Papierrechnungsentgelte wegen gröblicher Benachteiligung unzulässig (OGH 28.02.2012, 4 Ob 141/11f)
Erstellt von Mag Sylvia Unger
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Payment Law , Contract Law , Zahlungsverkehrsrecht , Vertragsrecht
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Die Vereinbarung eines Entgelts für den Fall, dass der Kunde anstelle einer elektronischen Rechnung eine Rechnung in Papierform wünscht, stellt eine gröblich benachteiligende Klausel dar.