Papierrechnungsentgelte wegen gröblicher Benachteiligung unzulässig (OGH 28.02.2012, 4 Ob 141/11f)

Erstellt von Mag Sylvia Unger |
Payment Law , Contract Law , Zahlungsverkehrsrecht , Vertragsrecht

Die Vereinbarung eines Entgelts für den Fall, dass der Kunde anstelle einer elektronischen Rechnung eine Rechnung in Papierform wünscht, stellt eine gröblich benachteiligende Klausel dar.