Nachdem der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Tirol am 26.04.2012 die Zuschlagsentscheidung des Landes Tirol zur Vergabe von Flugrettungsdienstleistungen an den Christophorus Flugrettungsverein für nichtig erklärte, hat nun auch der UVS Steiermark eine Einstweilige Verfügung erlassen und die Fortsetzung des Vergabeverfahrens des Landes Steiermark zur Vergabe von Flugrettungsdienstleistungen vorläufig untersagt.
NUN AUCH IN DER STEIERMARK
Erstellt von Mag Sylvia Unger
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Aviation Law , Luftfahrtrecht
Aviation Law , Luftfahrtrecht
UVS Steiermark hat die Vergabe der Flugrettungsdienstleistungen in der Steiermark mit Einstweiliger Verfügung vorläufig untersagt