Novelle des Bankwesengesetzes (BWG) – nach der Krise ist vor der Krise

Erstellt von Mag Sylvia Unger |
Banking Law , Bankenrecht

Als Konsequenz aus der Finanzkrise hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht strengere Regeln für das Eigenkapital der Banken aufgestellt (Basel III). Dadurch soll verhindert werden, dass Staaten künftig kapitalschwache Banken neuerlich retten müssen.

Die Regierungsvorlage RV 12.6.2013, 2438 BlgNR 24 GP zur Novelle des BWG und weiterer Gesetze, wie zB das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), dient – in Anlehnung an Basel III - der Umsetzung

  • der Richtlinie (RL 2013/36/EU) über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und
  • der Richtlinie (RL 2011/89/EU) über die zusätzliche Beaufsichtigung der Finanzunternehmen.

Die Gesetzesvorhaben umfassen hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  • wesentlich strengere Präventions- und Sanktionsmaßnahmen bezüglich Verwaltungsübertretungen zur Stärkung der Banken- und Wertpapieraufsicht;
  • Erhöhung der Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates und Ausweitung der internen Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrates zur Verbesserung der institutsinternen Risikoüberwachung;
  • Kapitalerhaltungspuffer zur besseren Absorption von Verlusten durch Institute in Krisenzeiten;
  • Sicherstellung einer umfassenden angemessenen Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten durch die Herstellung der Aufsichtsbefugnisse auf Ebene von gemischten Finanzholdinggesellschaften im BWG und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG);
  • antizyklischer Kapitalpuffer zur Minderung prozyklisch wirkender Effekte in der Gesamtwirtschaft und besseren Absorption von Verlusten durch Institute in Krisenzeiten;
  • systemische Kapitalpuffer (systemischer Risikopuffer und systemrelevanter Institute-Puffer) zur Minderung der Auswirkungen systemischer Risiken in der Gesamtwirtschaft und besseren Absorption von Verlusten durch Institute in Krisenzeiten;

Die Gesetzesänderungen sollen am 1.1.2014 in Kraft treten.