Die Regierungsvorlage RV 12.6.2013, 2438 BlgNR 24 GP zur Novelle des BWG und weiterer Gesetze, wie zB das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), dient – in Anlehnung an Basel III - der Umsetzung
- der Richtlinie (RL 2013/36/EU) über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und
- der Richtlinie (RL 2011/89/EU) über die zusätzliche Beaufsichtigung der Finanzunternehmen.
Die Gesetzesvorhaben umfassen hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- wesentlich strengere Präventions- und Sanktionsmaßnahmen bezüglich Verwaltungsübertretungen zur Stärkung der Banken- und Wertpapieraufsicht;
- Erhöhung der Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates und Ausweitung der internen Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrates zur Verbesserung der institutsinternen Risikoüberwachung;
- Kapitalerhaltungspuffer zur besseren Absorption von Verlusten durch Institute in Krisenzeiten;
- Sicherstellung einer umfassenden angemessenen Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten durch die Herstellung der Aufsichtsbefugnisse auf Ebene von gemischten Finanzholdinggesellschaften im BWG und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG);
- antizyklischer Kapitalpuffer zur Minderung prozyklisch wirkender Effekte in der Gesamtwirtschaft und besseren Absorption von Verlusten durch Institute in Krisenzeiten;
- systemische Kapitalpuffer (systemischer Risikopuffer und systemrelevanter Institute-Puffer) zur Minderung der Auswirkungen systemischer Risiken in der Gesamtwirtschaft und besseren Absorption von Verlusten durch Institute in Krisenzeiten;
Die Gesetzesänderungen sollen am 1.1.2014 in Kraft treten.