Neues Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012, BGBl I 2012/27)

Erstellt von Mag Sylvia Unger |
Real Estate Law , Tenancy Law , Liegenschaftsrecht , Mietrecht

Das EAVG 2012 regelt

  • die Pflicht des Verkäufers oder des Bestandgebers (Vermieter, Verpächter), beim Verkauf oder bei der Inbestandgabe (Vermietung, Verpachtung) eines Gebäudes oder Nutzungsobjektes dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter, Pächter) einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen (die darin angegebenen Energiekennzahlen gelten als vereinbarte Eigenschaft), sowie
  • die Pflicht zur Angabe bestimmter Indikatoren über die energietechnische Qualität (Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor) des Gebäudes oder Nutzungsobjektes in Inseraten. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung drohen Geldstrafen von bis zu EUR 1.450,00.

Das EAVG 2012 tritt mit 1. Dezember 2012 in Kraft und ist auf Inserate sowie Kauf- und Bestandverträge anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt veröffentlicht bzw abgeschlossen werden.