Land Tirol vergab Flugrettung in Osttirol ohne Ausschreibung:

Erstellt von Mag Sylvia Unger |
Aviation Law , Luftfahrtrecht

Der UVS Tirol hat dem Nachprüfungsantrag, mit dem die Vergabe von Flugrettungsdienstleistungen in Osttirol ohne vorherige Ausschreibung an den Christophorus Flugrettungsverein (CFV) bekämpft wurde, am 26.04.2012 Folge gegeben. Die Zuschlagsentscheidung wurde für nichtig erklärt.

Der UVS Tirol begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Ausnahme des § 30 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 (Ausschließlichkeitsrechte), auf die sich das Land Tirol stützte, nicht greife, weil es Mitbewerber am Markt gebe. Es wäre ein nicht offenes oder offenes Verhandlungsverfahren durchzuführen gewesen.