e-Rechnungen an den Bund ab 1.1.2014 verpflichtend

Erstellt von Mag Sylvia Unger |
Commercial Law , Unternehmensrecht

Unternehmer, die Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleitungsverkehr sind, müssen beim Bund ihre Rechnungen ab 1.1.2014 ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einbringen.

Gemäß den §§ 5 und 7 des IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) ist eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die e-Rechnung wird nur dann als Rechnung anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind. Die zulässigen Dateiformate sind XML und PEPPOL. Rechnungen im PDF-Format sind hingegen unzulässig. Die Vertragspartner haben zur Übermittlung der e-Rechnung das Unternehmensserviceportals des Bundes zu verwenden.

Auf dem Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) können auch Informationen, die für Unternehmen relevant sind, abgefragt werden. Die Anmeldung kann mit den Zugangsdaten von FinanzOnline, mittels Handy-Signatur, mit der Bürgerkarte oder direkt am Finanzamt erfolgen.

Die wichtigsten E-Government-Anwendungen des Bundes sind:

• Finanzonline
• Elektronischer Datenaustausch der Sozialversicherung (ELDA)
• Elektronisches Datenmanagement des Lebensministeriums (EDM)
• Portalanwendungen der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse(eBUAK)
• e-Rechnung an den Bund (ER>B), SVA-Onlineservice für Versicherte