Die Urlaubszeit naht - Wanderer aufgepasst: Halter haften nicht für ihre Kühe!

Erstellt von Mag Sylvia Unger |
Civil Law , Zivilrecht

Bereits mehrfach hat der OGH entschieden, dass der Tierhalter eine Weide, auf der Kühe gehalten werden, nicht einzäunen muss (3 Ob 110/07h, 5 Ob 5/13s). Wanderer mit Hunden sind daher gut beraten, einen großen Bogen um weidende Kühe zumachen.

Von dieser Ansicht ist der OGH auch in einer aktuellen Entscheidung (2 Ob 25/15p) nicht abgewichen.

Sachverhalt: Auf einem Wanderweg, der über eine Almweide führte, wurde eine Wanderin, die einen Jagdhund an der Leine mitführte, durch eine weidende Mutterkuh verletzt. Zum Unfallzeitpunkt standen bei beiden Zugängen zur Weide Warnschilder mit der Aufschrift: „Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr.“ Bereits im Jahr davor war es zu einer Verletzung eines Wanderers, der ebenfalls einen Hund mitführte, durch eine Kuh gekommen.

Entscheidung: Der OGH verneinte eine Haftung des Halters der Kühe mit der Begründung, die Warnschilder seien ausreichend, um auf die von den Kühen ausgehende Gefahr hinzuweisen. Eine Einzäunung der Weide ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Damit eine Sommerwanderung mit Haushund nicht zur gefährlichen Extremsportart wird, raten wir davon ab, Almweiden zu kreuzen, auf der sich Mutterkühe befinden. Die wiederholte Beschäftigung des OGH mit derartigen Schadenersatzprozessen zeigt, dass auch Kühe ein gewisses Gefahrenpotential darstellen.