Die europäische Bankenaufsichtsbehörde nimmt zur Umstellungsfrist für die starke Kundenauthentifizierung Stellung

Erstellt von Mag. Bianca Holzer |
Banking Law , Bankenrecht

Die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte eine Stellungnahme zur Umstellungsfrist zur starken Kundenauthentifizierung (SCA) für kartenbasierte E-Commerce-Zahlungsvorgänge. Die EBA setzt die Frist mit 31.12.2020 fest.

Bereits im Juni 2019 verfasste die EBA eine Stellungnahme zu den Elementen der starken Kundenauthentifizierung (SCA) zur PSD II (zweite Zahlungsdiensterichtlinie).

Die zur Umsetzung der SCA vorgesehene Frist endete mit 14.09.2019.

Ua. aufgrund der Komplexität der Umsetzung und Umstellung zur SCA räumte die EBA den nationalen Aufsichtsbehörden (in Österreich: FMA) die Möglichkeit ein, Teilnehmer im E-Commerce (die nicht Zahlungsdienstleister sind, zB E-Händler) für die Umstellung zur SCA bei kartenbasierten Zahlungsvorgängen eine zusätzliche Zeit zu gewähren. Dafür sieht die EBA eine letzte Frist mit 31.12.2020 vor. Voraussetzung ist, dass die betreffenden E-Commerce-Teilnehmer ihre Umstellungspläne zur SCA den nationalen Behörden vorlegen. Innerhalb neuen Frist hat auch die Umsetzung und die Durchführung von Tests zur SCA zu erfolgen.

Zudem legte die EBA Meilensteine und von den nationalen Aufsichtsbehörden erwartete Maßnahmen gegenüber Issuern und Acquirern (binnen bestimmter Fristen) fest.

Für weitere Details hier der Link zur Stellungnahme der EBA.