Änderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (Teil III)

Erstellt von Mag Sylvia Unger |

In Teil I und II haben wir einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen und die neuen Pflichten der Unternehmer dargestellt. Teil III unserer Serie zur Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DS-GVO) geht näher auf die Rechte der Betroffenen ein.

1. Informationsrechte:
Dem Betroffenen müssen ua folgende Informationen mitgeteilt werden:

  • den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und eines Datenschutzbeauftragten, sofern bestellt;
  • der Verarbeitungszweck sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
  • ggf. die Empfänger der Daten;
  • allenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die Daten an ein Drittland zu übermitteln;
  • die Dauer der Datenspeicherung oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  • die Aufklärung über die Rechte des Betroffenen;

2. Auskunftsrechte:
Auskunft, ob personenbezogene Daten des Betroffenen verarbeitet werden. Sollte dies der Fall sein, hat der Betroffene Informationsrechte (siehe oben).


3. Widerspruchsrecht:
Bei Widerspruch des Betroffenen hat der Verantwortliche die Verarbeitung zur Direktwerbung zu unterlassen.


4. Recht auf Berichtigung:
Der Betroffene hat das Recht auf Berichtigung und Vervollständigung seiner Daten.


5. Recht auf Löschung (Recht auf „Vergessenwerden“):

  • Der Betroffene hat – wie bisher – das Recht, vom Verantwortlichen die unverzügliche Löschung seiner Daten zu verlangen. Eine Löschungspflicht besteht nicht, wenn die Verarbeitung erforderlich ist
    • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung;
    • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen;
    • aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit;
    • für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, Forschungszwecke oder statistische Zwecke;
    • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Hat ein Verantwortlicher personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er verpflichtet, diese zu löschen, muss er Maßnahmen treffen, um alle weiteren Verantwortlichen, die diese Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass der Betroffene die Löschung aller Links, Kopien oder Replikationen dieser Daten verlangt hat.


6. Recht auf Datenübertragbarkeit:
Die betroffene Person hat das Recht ihre Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in gängigen Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln, sofern

  • die Verarbeitung auf einer Einwilligung des Betroffenen beruht oder die Daten auf Grundlage der Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Verantwortlichen und dem Betroffenen verarbeitet wurden und
  • die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
  • Auf Verlangen der betroffenen Person hat der Verantwortliche diese Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln, soweit dies technisch möglich ist.