Die geplante Änderung betrifft die Pflicht zu Angabe des Mindestentgelts in Stellenausschreibungen. Derzeit müssen darin nur Angaben zum kollektivvertraglichen oder gesetzlich festgelegten Mindestentgelt enthalten sein. Jene Bereiche, bei denen diese Vorschriften nicht zu Anwendung gelangen, werden von der Regelung derzeit nicht erfasst.
Gerade in jenen Bereichen, in denen keine Mindestentgelte existieren, ist es aber für den Bewerber schwer, an Informationen zum branchenüblichen Entgelt zu gelangen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht daher eine Ausdehnung der Verpflichtung zur Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten auch auf Fälle vor, in denen kein Kollektivvertrag oder keine gesetzliche Bestimmung besteht.
Von der geplanten Gesetzesänderung sollen Arbeitnehmer in Leitungspositionen nicht erfasst sein.
Die Änderungen sollen mit 1.8.2013 in Kraft treten.