Sind ÖNORMEN immer auf Bauverträge anzuwenden?
ÖNORMEN sind im Bauvertragswesen allgegenwärtig. Sie sind grundsätzlich nicht automatisch auf alle Verträge anwendbar, sondern nur wenn dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich angeordnet ist. Aber auch in Fällen, in denen keine ÖNORM-Anwendung vereinbart wurde, können sie als Auslegungshilfe auf den Vertrag einwirken.
Ein ausführlicher Beitrag von Frau Mag. Sylvia Unger ist dazu in der aktuellen Ausgabe des Magazins TGA erschienen (TGA 02/2026).
